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   BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77   

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BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77 (https://dejure.org/1977,7797)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1977 - 1 StR 195/77 (https://dejure.org/1977,7797)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1977 - 1 StR 195/77 (https://dejure.org/1977,7797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung - Vorliegen von besonderen Umständen, die die Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt, daß einfache Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen können (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1977, 639 Nr. 12).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer der günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteil vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer der günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteil vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76).
  • BGH, 20.12.1973 - 4 StR 565/73

    Angabe der Gründe für die Zubilligung mildernder Umstände in einem Urteil -

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Die Abgrenzungsformel der "besonderen Umstände" besagt, daß einfache Strafmilderungsgründe eine Aussetzung der Vollstreckung nach § 56 Abs. 2 StGB nicht rechtfertigen können (BGH DRiZ 1974, 62; NJW 1977, 639 Nr. 12).
  • BGH, 20.01.1976 - 1 StR 799/75

    Umfang des tatrichterlichen Ermessens bei der Beurteilung einer Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Ob derartige Umstände gegeben sind, hat der Tatrichter weitgehend nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BGH, Urteil vom 20. Januar 1976 - 1 StR 799/75).
  • BGH, 22.03.1977 - 1 StR 858/76

    Entscheidung des Tatrichters über das Ergebnis der Beweisaufnahme - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 03.05.1977 - 1 StR 195/77
    Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem bis zu zwei Jahren nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung aussetzen, wenn außer der günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und der Täterpersönlichkeit vorliegen, die die Aussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20; BGH, Urteil vom 22. März 1977 - 1 StR 858/76).
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